Rechtsprechung
BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versorgungsbedarf - Kaufkraftverlust - Anpassungsstichtag - Scheingewinne - Betriebsrente - Versorgungsempfänger - Fremdgeschäftsführer - Investitionsbedarf - Rentenerhöhung
- archive.org
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BetrAVG § 16; BGB § 315; ZPO § 291
Nachträgliche Anpassung einer Betriebsrente L - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 315; BetrAVG § 16; ZPO § 291
Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BetrAVG § 16; BGB § 315; ZPO § 291
Betriebliche Altersversorgung: Nachträgliche Anpassung von Betriebsrenten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bremen, 25.11.1993 - 1 Ca 1153/93
- LAG Bremen, 14.09.1994 - 2 Sa 30/94
- BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95
Papierfundstellen
- BAGE 83, 1
- ZIP 1996, 2085
- NZA 1997, 155
- VersR 1997, 517
- BB 1996, 2573
- DB 1996, 2496
Wird zitiert von ... (158) Neu Zitiert selbst (13)
- BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83
Betriebsrenten - Anpassung - Kaufkraftentwicklung - Anpassungsprüfung
Auszug aus BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95
Es hat angenommen, daß sich der Anpassungsbedarf der Versorgungsempfänger nach dem zwischenzeitlich eingetretenen Kaufpreisverlust richtet und es dabei auf die Veränderungen des Preisindex ankommt, den das Statistische Bundesamt für die Lebenshaltung eines Vier-Personen-Arbeitnehmer-Haushaltes mit mittlerem Einkommen ermittelt hat (vgl. BAGE 28, 279, 291 = AP Nr. 4 zu § 16 BetrAVG, zu VI 1 der Gründe; BAGE 48, 272, 277 = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG, zu II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 17. Oktober 1995 - 3 AZR 881/94 - AP Nr. 34 zu § 16 BetrAVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu II 2 a der Gründe).a) Beurteilungsgrundlage für die langfristig zu erstellende Prognose ist die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens in der Zeit vor dem Anpassungsstichtag, soweit daraus Schlüsse für die weitere Entwicklung des Unternehmens gezogen werden können (vgl. BAGE 48, 272, 281 = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG, zu II 3 c (1) der Gründe).
Eine einigermaßen zuverlässige Prognose setzt jedoch voraus, daß die bisherige Entwicklung über mehrere Jahre hinweg ausgewertet wird (vgl. BAGE 48, 272, 283 = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG, zu III 2 der Gründe).
c) Der Senat hat stets betont, daß die Anpassung eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens nicht verhindern und Arbeitsplätze nicht in Gefahr bringen darf (vgl. u.a. BAGE 29, 294, 316 = AP Nr. 5 zu § 16 BetrAVG, zu B III der Gründe; BAGE 48, 272, 278 f. = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG, zu II 3 a der Gründe).
f) Da sich auf lange Sicht nur ein Unternehmen, das Gewinne abwirft, im Wettbewerb behaupten kann, ist eine angemessene Eigenkapitalverzinsung in der Regel notwendig (vgl. BAGE 48, 272, 283 f. = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG, zu III 2 der Gründe; BAGE 61, 94, 98 f. = AP Nr. 22 zu § 16 BetrAVG, zu II 2 b der Gründe).
- BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93
Betriebsrentenanpassung im Konzern
Auszug aus BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95
Sind Einbußen in der Unternehmenssubstanz zu befürchten, steht die gebotene Rücksichtnahme auf die Belange des Arbeitgebers und der aktiven Arbeitnehmer einer Anpassung entgegen (vgl. BAG Urteil vom 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - AP Nr. 32 zu § 16 BetrAVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu A der Gründe;… BAG Urteil vom 17. Oktober 1995 - 3 AZR 881/94 -, aaO, zu II 2 b der Gründe, m.w.N.).aa) Durch Erklärungen oder entsprechendes Verhalten des im Konzernverbund herrschenden Unternehmens kann bei den Versorgungsberechtigten ein schutzwürdiges Vertrauen darauf entstehen, das herrschende Unternehmen werde sicherstellen, daß die Versorgungspflichten des beherrschten Unternehmens ebenso erfüllt werden wie die Versorgungsansprüche der eigenen Betriebsrentner (vgl. BAG Urteil vom 14. Dezember 1993 - 3 AZR 519/93 - AP Nr. 29 zu § 16 BetrAVG, zu III 1 der Gründe; BAG Urteil vom 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 -, aaO, zu B II 2 der Gründe).
bb) Eine konzernrechtliche Verflechtung führt nur dann bei § 16 BetrAVG zu einem sogenannten Berechnungsdurchgriff, wenn eine verdichtete Konzernverbindung vorliegt und sich außerdem konzerntypische Gefahren verwirklichen (vgl. BAG Urteil vom 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 -, aaO, zu B II 4 der Gründe).
Ist dadurch die mangelnde Leistungsfähigkeit des beherrschten Unternehmens verursacht worden, so ist die wirtschaftliche Lage des herrschenden Unternehmens in die Anpassungsprüfung mit einzubeziehen (vgl. BAG Urteil vom 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 -, aaO, zu B II 4 b der Gründe).
Zur Darlegungs- und Beweislast wird auf die Ausführungen des Senats im Urteil vom 4. Oktober 1994 (- 3 AZR 910/93 -, aaO, zu B II 4 b (5) der Gründe) hingewiesen.
- BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 881/94
Betriebsrentenanpassung bei späterer Betriebsstillegung
Auszug aus BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95
Nicht vorhersehbare, neue Rahmenbedingungen und sonstige unerwartete, spätere Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens bleiben unberücksichtigt (Fortführung des Urteils vom 17. Oktober 1995 - 3 AZR 881/94 - AP Nr. 34 zu § 16 BetrAVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu II 2 b aa der Gründe).Es hat angenommen, daß sich der Anpassungsbedarf der Versorgungsempfänger nach dem zwischenzeitlich eingetretenen Kaufpreisverlust richtet und es dabei auf die Veränderungen des Preisindex ankommt, den das Statistische Bundesamt für die Lebenshaltung eines Vier-Personen-Arbeitnehmer-Haushaltes mit mittlerem Einkommen ermittelt hat (vgl. BAGE 28, 279, 291 = AP Nr. 4 zu § 16 BetrAVG, zu VI 1 der Gründe; BAGE 48, 272, 277 = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG, zu II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 17. Oktober 1995 - 3 AZR 881/94 - AP Nr. 34 zu § 16 BetrAVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu II 2 a der Gründe).
Sind Einbußen in der Unternehmenssubstanz zu befürchten, steht die gebotene Rücksichtnahme auf die Belange des Arbeitgebers und der aktiven Arbeitnehmer einer Anpassung entgegen (vgl. BAG Urteil vom 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - AP Nr. 32 zu § 16 BetrAVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu A der Gründe; BAG Urteil vom 17. Oktober 1995 - 3 AZR 881/94 -, aaO, zu II 2 b der Gründe, m.w.N.).
An dieser mit Urteil vom 17. Oktober 1995 (- 3 AZR 881/94 -, aaO, zu II 2 a der Gründe) bestätigten Rechtsprechung hält der Senat fest.
Durch pflichtwidrige Verzögerung der gebotenen Anpassungsentscheidung kann sich der Arbeitgeber keinen Rechtsvorteil verschaffen (vgl. BAG Urteil vom 17. Oktober 1995 - 3 AZR 881/94 - AP Nr. 34 zu § 16 BetrAVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu II 2 b aa der Gründe).
- BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 142/91
Nachholende Anpassung der Betriebsrente
Auszug aus BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95
Der Senat hält an seiner Rechtsprechung zur nachholenden Anpassung fest (vgl. BAGE 70, 137, 141 ff. und BAGE 70, 158, 161 = AP Nr. 24 und 25 zu § 16 BetrAVG, jeweils zu II der Gründe; Urteil vom 28. April 1992 - 3 AZR 356/91 - AP Nr. 26 zu § 16 BetrAVG, zu II der Gründe).Aus dem Zweck des § 16 BetrAVG folgt, daß nicht nur die Teuerung in den letzten drei Jahren, sondern der Kaufkraftverlust seit Rentenbeginn zu berücksichtigen ist (vgl. BAGE 70, 137, 141 ff. = AP Nr. 24 zu § 16 BetrAVG, zu II der Gründe; BAGE 70, 158, 161 = AP Nr. 25 zu § 16 BetrAVG, zu II der Gründe; BAG Urteil vom 28. April 1992 - 3 AZR 356/91 - AP Nr. 26 zu § 16 BetrAVG, zu II der Gründe).
- BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 244/91
Nachholende Anpassung der Betriebsrente im Konzern
Auszug aus BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95
Der Senat hält an seiner Rechtsprechung zur nachholenden Anpassung fest (vgl. BAGE 70, 137, 141 ff. und BAGE 70, 158, 161 = AP Nr. 24 und 25 zu § 16 BetrAVG, jeweils zu II der Gründe; Urteil vom 28. April 1992 - 3 AZR 356/91 - AP Nr. 26 zu § 16 BetrAVG, zu II der Gründe).Aus dem Zweck des § 16 BetrAVG folgt, daß nicht nur die Teuerung in den letzten drei Jahren, sondern der Kaufkraftverlust seit Rentenbeginn zu berücksichtigen ist (vgl. BAGE 70, 137, 141 ff. = AP Nr. 24 zu § 16 BetrAVG, zu II der Gründe; BAGE 70, 158, 161 = AP Nr. 25 zu § 16 BetrAVG, zu II der Gründe; BAG Urteil vom 28. April 1992 - 3 AZR 356/91 - AP Nr. 26 zu § 16 BetrAVG, zu II der Gründe).
- BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 356/91
Nachholende Anpassung der Betriebsrente
Auszug aus BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95
Der Senat hält an seiner Rechtsprechung zur nachholenden Anpassung fest (vgl. BAGE 70, 137, 141 ff. und BAGE 70, 158, 161 = AP Nr. 24 und 25 zu § 16 BetrAVG, jeweils zu II der Gründe; Urteil vom 28. April 1992 - 3 AZR 356/91 - AP Nr. 26 zu § 16 BetrAVG, zu II der Gründe).Aus dem Zweck des § 16 BetrAVG folgt, daß nicht nur die Teuerung in den letzten drei Jahren, sondern der Kaufkraftverlust seit Rentenbeginn zu berücksichtigen ist (vgl. BAGE 70, 137, 141 ff. = AP Nr. 24 zu § 16 BetrAVG, zu II der Gründe; BAGE 70, 158, 161 = AP Nr. 25 zu § 16 BetrAVG, zu II der Gründe; BAG Urteil vom 28. April 1992 - 3 AZR 356/91 - AP Nr. 26 zu § 16 BetrAVG, zu II der Gründe).
- BAG, 15.09.1977 - 3 AZR 654/76
Ruhegehalt - Geldentwertung - Gleichbehandlung - Geschäftsgrundlage - …
Auszug aus BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95
c) Der Senat hat stets betont, daß die Anpassung eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens nicht verhindern und Arbeitsplätze nicht in Gefahr bringen darf (vgl. u.a. BAGE 29, 294, 316 = AP Nr. 5 zu § 16 BetrAVG, zu B III der Gründe; BAGE 48, 272, 278 f. = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG, zu II 3 a der Gründe). - BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 548/82
Betriebsrente - Anpassung - Beweislast - Darlegungslast
Auszug aus BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95
Da die Substanz des Unternehmens zu erhalten ist, stehen Scheingewinne für eine Anpassung nicht zur Verfügung (vgl. BAGE 48, 284, 293 = AP Nr. 16 zu § 16 BetrAVG, zu III 3 der Gründe). - BAG, 14.02.1989 - 3 AZR 191/87
Rente - Betriebsrente - Anpassung - Verweigerung - Konzern - …
Auszug aus BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95
f) Da sich auf lange Sicht nur ein Unternehmen, das Gewinne abwirft, im Wettbewerb behaupten kann, ist eine angemessene Eigenkapitalverzinsung in der Regel notwendig (vgl. BAGE 48, 272, 283 f. = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG, zu III 2 der Gründe; BAGE 61, 94, 98 f. = AP Nr. 22 zu § 16 BetrAVG, zu II 2 b der Gründe). - BGH, 04.05.1990 - V ZR 21/89
Veräußerung des Erbbaurechts; Erhöhung des Erbbauzinses
Auszug aus BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95
Der auch in der Fachpresse veröffentlichte Lebenshaltungsindex ist offenkundig im Sinne des § 291 ZPO (vgl. BGH Urteil vom 4. Mai 1990 - V ZR 21/89 - NJW 1990, 2620, 2622, zu III der Gründe; BGH Urteil vom 24. April 1992 - V ZR 52/91 - NJW 1992, 2088, zu II 1 der Gründe). - BGH, 24.04.1992 - V ZR 52/91
Anpassung des Erbbauzinses bei Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen …
- BAG, 14.12.1993 - 3 AZR 519/93
Anpassung der Betriebsrente im Konzern an die Kaufkraftentwicklung - …
- BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 795/75
Betriebliche Altersversorgung: Inflationsausgleich
- BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 287/00
Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalausstattung
Wurde in der Vergangenheit kein voller Geldwertausgleich gewährt, so war nach der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung des § 16 BetrAVG dieser noch offene Anpassungsbedarf bei den späteren Anpassungsprüfungen zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des Senats seit dem Urteil vom 28. April 1992 - 3 AZR 142/91 - BAGE 70, 137, 141 ff.; vgl. ua. 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 6 f.).Dies ist der Fall, wenn es dem Arbeitgeber nach der am Anpassungsstichtag zu erstellenden Prognose voraussichtlich nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus dem Wertzuwachs des Unternehmens und dessen Erträgen in der Zeit nach dem Anpassungsstichtag aufzubringen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. ua. 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 4; 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - BAGE 84, 246, 250 jeweils mwN).
Die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens in der Zeit vor dem Anpassungsstichtag ist nur insoweit von Bedeutung, als daraus Schlüsse für die weitere Entwicklung des Unternehmens gezogen werden können (BAG 23. April 1985 - 3 AZR 156/83 - BAGE 48, 272, 281; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 4).
Beide Bemessungsgrundlagen sind ausgehend von den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu bestimmen (vgl. BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 10).
(4) Soweit es auf den Unternehmenserfolg und damit auf die Betriebsergebnisse ankommt, ist von den in den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen ausgewiesenen Überschüssen und Fehlbeträgen auszugehen (BAG 14. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 10).
Dies gilt nicht nur für die in den Bilanzen enthaltenen Scheingewinne (vgl. BAG 23. April 1985 - 3 AZR 548/82 - BAGE 48, 284, 293; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - aaO), sondern beispielsweise auch für betriebswirtschaftlich überhöhte Abschreibungen.
(5) Die angemessene Eigenkapitalverzinsung besteht aus dem Basiszins und einem Zuschlag für das Risiko, dem das im Unternehmen investierte Kapital ausgesetzt ist (BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 11).
Insoweit sind diese wirtschaftlichen Daten bis zur letzten Tatsachenverhandlung zu berücksichtigen (BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 9 f.).
Jedenfalls neue Rahmenbedingungen, die am Anpassungsstichtag noch nicht vorhersehbar waren, spielen keine Rolle (BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 10).
Der Senat hat stets betont, daß die Anpassung eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung nicht verhindern und Arbeitsplätze nicht gefährden darf (vgl. ua. BAG 15. September 1977 - 3 AZR 654/76 - BAGE 29, 294, 316; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 10 mwN).
- BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 502/08
Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Rentner- oder …
Voraussetzung für die Berücksichtigung der späteren Entwicklung bei der zum Anpassungsstichtag zu erstellenden Prognose ist jedoch, dass die Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Unternehmens zum Anpassungsstichtag bereits vorhersehbar waren (vgl. BAG 17. Oktober 1995 - 3 AZR 881/94 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 81, 167; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 83, 1; 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 43 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 2 b der Gründe, BAGE 105, 72; 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 20, BAGE 123, 319) .Spätere, unerwartete Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens können erst bei der nächsten Anpassungsprüfung berücksichtigt werden (vgl. BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 83, 1) .
Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn der Arbeitgeber annehmen darf, dass es ihm mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus den Unternehmenserträgen und den verfügbaren Wertzuwächsen des Unternehmensvermögens in der Zeit bis zum nächsten Anpassungsstichtag aufzubringen (vgl. BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 83, 1; 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 20, BAGE 123, 319; 10. Februar 2009 - 3 AZR 727/07 - Rn. 13, BAGE 129, 292) .
Beide Bemessungsgrundlagen sind - jedenfalls für die hier interessierende Zeit vor Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes - ausgehend von den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen zu bestimmen (vgl. BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 83, 1; 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 b bb der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 43 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35; 23. Mai 2000 - 3 AZR 146/99 - zu II 2 b der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 45 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 37; 23. Januar 2001 - 3 AZR 287/00 - zu 2 c aa der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 46 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 38; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 2 c der Gründe, BAGE 105, 72) .
Dies gilt nicht nur für die in den Bilanzen enthaltenen Scheingewinne, sondern beispielsweise auch für betriebswirtschaftlich überhöhte Abschreibungen (vgl. BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu II 2 d der Gründe, BAGE 83, 1; 23. Mai 2000 - 3 AZR 146/99 - zu II 2 b bb der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 45 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 37; 23. Januar 2001 - 3 AZR 287/00 - zu 2 c aa (4) der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 46 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 38; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 2 c der Gründe, BAGE 105, 72) .
Wird der Versorgungsschuldner auf Betriebsrentenanpassung in Anspruch genommen, weil ihm die günstige wirtschaftliche Lage eines anderen Konzernunternehmens oder der Konzernmutter zugerechnet wird, so muss er auch die Möglichkeit haben, diese höhere Belastung an das andere Unternehmen weiterzugeben, sich also bei diesem zu refinanzieren (vgl. BAG 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - zu B II 4 b (3) der Gründe, BAGE 78, 87; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu I 2 b bb (1) der Gründe, BAGE 83, 1) .
So verhält es sich, wenn das herrschende Unternehmen die Konzernleitungsmacht in einer Weise ausübt, die keine angemessene Rücksicht auf die Belange der abhängigen Gesellschaft nimmt, sondern stattdessen Interessen anderer dem Konzern angehörender Unternehmen oder der Konzernobergesellschaft in den Vordergrund stellt und so die mangelnde Leistungsfähigkeit der Versorgungsschuldnerin verursacht hat (vgl. auch BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu I 2 b bb der Gründe, BAGE 83, 1; 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 84, 246; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 3 der Gründe, BAGE 105, 72) .
- BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 427/08
Betriebsrentenanpassung - Berechnungsdurchgriff - Patronatserklärung
Voraussetzung für die Berücksichtigung der künftigen Entwicklung bei der zum Anpassungsstichtag zu erstellenden Prognose ist jedoch, dass die Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Unternehmens am Anpassungsstichtag bereits vorhersehbar waren (vgl. BAG 17. Oktober 1995 - 3 AZR 881/94 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 81, 167; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 83, 1;… 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 a der Gründe, aaO; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 2 b der Gründe, BAGE 105, 72;… 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 20, aaO) .Spätere, unerwartete Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens können erst bei der nächsten Anpassungsprüfung berücksichtigt werden (vgl. BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu II 2 a der Gründe, aaO) .
Dies ist der Fall, wenn der Arbeitgeber annehmen darf, dass es ihm mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus den Unternehmenserträgen und den verfügbaren Wertzuwächsen des Unternehmensvermögens in der Zeit bis zum nächsten Anpassungsstichtag aufzubringen (vgl. BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 83, 1; 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 20, BAGE 123, 319; 10. Februar 2009 - 3 AZR 727/07 - Rn. 13, BAGE 129, 292) .
Wird der Versorgungsschuldner auf Betriebsrentenanpassung in Anspruch genommen, weil ihm die günstige wirtschaftliche Lage eines anderen Konzernunternehmens oder der Konzernmutter zugerechnet wird, so muss er auch die Möglichkeit haben, diese höhere Belastung an das andere Unternehmen weiterzugeben, sich also bei diesem zu refinanzieren (vgl. BAG 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - zu B II 4 b (3) der Gründe, BAGE 78, 87; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu I 2 b bb (1) der Gründe, BAGE 83, 1) .
So verhält es sich, wenn das herrschende Unternehmen die Konzernleitungsmacht in einer Weise ausübt, die keine angemessene Rücksicht auf die Belange der abhängigen Gesellschaft nimmt, sondern stattdessen Interessen anderer dem Konzern angehörender Unternehmen oder der Konzernobergesellschaft in den Vordergrund stellt und so die mangelnde Leistungsfähigkeit der Versorgungsschuldnerin verursacht hat (vgl. auch BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu I 2 b bb der Gründe, BAGE 83, 1; 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 84, 246; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 3 der Gründe, BAGE 105, 72) .
Dies setzt voraus, dass die Versorgungszusage oder ihre Begleitumstände ergeben, dass hinter der erteilten Zusage der ganze Konzern stehen soll und für deren Erfüllung eintreten wird (vgl. BAG 19. Mai 1981 - 3 AZR 308/80 - zu III 1 der Gründe, BAGE 35, 301) oder dass durch Erklärungen oder entsprechendes Verhalten des im Konzernverbund herrschenden Unternehmens bei den Versorgungsberechtigten ein schutzwürdiges Vertrauen darauf entstehen konnte, das herrschende Unternehmen werde sicherstellen, dass die Versorgungspflichten des beherrschten Unternehmens ebenso erfüllt werden wie die Versorgungsansprüche der eigenen Betriebsrentner (vgl. BAG 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 78, 87; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu I 2 b aa der Gründe, BAGE 83, 1; 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - zu B III 3 a der Gründe, EzA BetrAVG § 16 Nr. 49) .
Es kann deshalb dahinstehen, ob ein Vertrauenstatbestand überhaupt geeignet wäre, einen Berechnungsdurchgriff zu rechtfertigen, oder ob er lediglich einen Außenhaftungstatbestand begründen könnte, aufgrund dessen der Betriebsrentner einen unmittelbaren Anspruch gegen das andere Konzernunternehmen erwirbt (vgl. hierzu Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 5. Aufl. § 16 Rn. 207; Kemper/Kisters-Kölkes/Berenz/Huber BetrAVG 4. Aufl. § 16 Rn. 79; Höfer BetrAVG Stand März 2010 § 16 Rn. 5310 aE; in diesem Sinne auch BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu I 2 b aa der Gründe, BAGE 83, 1, das von einer Erweiterung der Versorgungspflichten spricht) .
- BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 754/08
Betriebsrentenanpassung - Essener Verband - Diskriminierung wegen des Alters
Voraussetzung für die Berücksichtigung der späteren Entwicklung bei der zum Anpassungsstichtag zu erstellenden Prognose ist jedoch, dass die Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Unternehmens zum Anpassungsstichtag bereits vorhersehbar waren (vgl. BAG 17. Oktober 1995 - 3 AZR 881/94 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 81, 167; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 83, 1; 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 43 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 2 b der Gründe, BAGE 105, 72; 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 20, BAGE 123, 319) .Spätere, unerwartete Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens können erst bei der nächsten Anpassungsprüfung berücksichtigt werden (vgl. BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 83, 1) .
Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn der Arbeitgeber annehmen darf, dass es ihm mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus den Unternehmenserträgen und den verfügbaren Wertzuwächsen des Unternehmensvermögens in der Zeit bis zum nächsten Anpassungsstichtag aufzubringen (vgl. BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 83, 1; 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 20, BAGE 123, 319; 10. Februar 2009 - 3 AZR 727/07 - Rn. 13, BAGE 129, 292) .
Beide Bemessungsgrundlagen sind - jedenfalls für die hier interessierende Zeit vor Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BGBl. I 2009 S. 1102 ff.) - ausgehend von den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen zu bestimmen (vgl. BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 83, 1; 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 b bb der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 43 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35; 23. Mai 2000 - 3 AZR 146/99 - zu II 2 b der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 45 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 37; 23. Januar 2001 - 3 AZR 287/00 - zu 2 c aa der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 46 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 38; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 2 c der Gründe, BAGE 105, 72) .
Dies gilt nicht nur für die in den Bilanzen enthaltenen Scheingewinne, sondern beispielsweise auch für betriebswirtschaftlich überhöhte Abschreibungen (vgl. BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu II 2 d der Gründe, BAGE 83, 1; 23. Mai 2000 - 3 AZR 146/99 - zu II 2 b bb der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 45 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 37; 23. Januar 2001 - 3 AZR 287/00 - zu 2 c aa (4) der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 46 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 38; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 2 c der Gründe, BAGE 105, 72) .
- BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 146/99
Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalverzinsung
Dabei kommt es auf die Veränderung des Preisindex an, den das Statistische Bundesamt für die Lebenshaltung eines Vier-Personen-Arbeitnehmer-Haushalts mit mittlerem Einkommen ermittelt hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. ua. 16. Dezember 1976 - 3 AZR 795/75 - BAGE 28, 279, 291; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 4 mwN).Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn es dem Arbeitgeber voraussichtlich nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus dem Wertzuwachs des Unternehmens und dessen Erträgen in der Zeit nach dem Anpassungsstichtag aufzubringen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. ua. 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - aaO; 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - BAGE 84, 246, 250 jeweils mwN).
Dem Unternehmen ist demgemäß eine angemessene Eigenkapitalverzinsung zuzubilligen (vgl. BAG 23. April 1985 - 3 AZR 156/83 - BAGE 48, 272, 283 f.; 14. Februar 1989 - 3 AZR 191/87 - BAGE 61, 94, 98 f.; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 11).
a) Ausgangspunkt der vom Arbeitgeber zu erstellenden Prognose ist die wirtschaftliche Entwicklung in der Zeit vor dem Anpassungsstichtag, soweit sie Rückschlüsse auf die weitere Entwicklung des Unternehmens zuläßt (vgl. BAG 23. April 1985 - 3 AZR 156/83 - BAGE 48, 272, 281; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 9).
bb) Die in den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen ausgewiesenen Überschüsse oder Fehlbeträge bilden einen geeigneten Einstieg zur Feststellung des erzielten Betriebsergebnisses (vgl. BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 10).
Dies gilt nicht nur für die in den Bilanzen enthaltenen Scheingewinne (BAG 23. April 1985 - 3 AZR 548/82 - BAGE 48, 284, 293; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - aaO), sondern zB auch für betriebswirtschaftlich überhöhte Abschreibungen.
c) Das Landesarbeitsgericht hat sich bei der Ermittlung des angemessenen Zinssatzes an das Urteil des Senats vom 17. April 1996 (- 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 11) gehalten.
- BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 172/02
Betriebsrentenanpassung - Wertzuwächse des Unternehmens
Der Anspruch auf Korrektur einer früheren Anpassungsentscheidung erlischt (BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 8 f.).Diese stillschweigende Ablehnung einer Anpassung kann der Versorgungsberechtigte bis zum übernächsten Anpassungstermin (hier den 1. Juli 2001) rügen (BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 9).
Spätere, unerwartete Veränderungen spielen für die Anpassungspflicht keine Rolle (BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 9 f.).
c) Die handelsrechtlichen Jahresabschlüsse bieten den geeigneten Einstieg für die Feststellung sowohl der erzielten Betriebsergebnisse als auch des jeweils vorhandenen Eigenkapitals (vgl. BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 10).
Eine konzerntypische Gefahr hat sich verwirklicht, wenn das herrschende Unternehmen die Leitungsmacht in einer Weise ausgeübt hat, die keine angemessene Rücksicht auf die Belange der abhängigen Gesellschaft genommen, sondern stattdessen die Interessen anderer dem Konzern angehörender Unternehmen oder seine eigenen Interessen in den Vordergrund gestellt hat und dadurch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Unternehmens verursacht worden ist (vgl. ua. BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 6).
- BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 298/13
Betriebsrentenanpassung - Rentnergesellschaft - Betriebsübergang
Die streitbeendende Wirkung ist umfassend (vgl. etwa BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 83, 1; 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - Rn. 15 mwN, BAGE 118, 51) . - BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 690/12
Betriebsrentenanpassung - Wahrung der Rügefrist nach § 16 BetrAVG
Die Bestimmung will auch die Gesamtbelastung aus bereits bestehenden Versorgungsverpflichtungen berechenbar gestalten und eine zuverlässige Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers zum Anpassungsstichtag ermöglichen (vgl. etwa BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu II 1 b aa der Gründe, BAGE 83, 1) .(1) Zum einen werden die Interessen der Versorgungsempfänger, die frühere Anpassungsentscheidungen nicht oder nicht fristgerecht beanstandet haben, durch die Verpflichtung des Versorgungsschuldners zur nachholenden Anpassung ausreichend berücksichtigt (vgl. etwa BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 83, 1) .
- BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 503/08
Betriebsrentenanpassung - Abwicklungs- oder Rentnergesellschaft - …
Voraussetzung für die Berücksichtigung der späteren Entwicklung bei der zum Anpassungsstichtag zu erstellenden Prognose ist jedoch, dass die Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Unternehmens zum Anpassungsstichtag bereits vorhersehbar waren (vgl. BAG 17. Oktober 1995 - 3 AZR 881/94 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 81, 167; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 83, 1; 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 43 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 2 b der Gründe, BAGE 105, 72; 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 20, BAGE 123, 319) .Spätere, unerwartete Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens können erst bei der nächsten Anpassungsprüfung berücksichtigt werden (vgl. BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 83, 1) .
Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn der Arbeitgeber annehmen darf, dass es ihm mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus den Unternehmenserträgen und den verfügbaren Wertzuwächsen des Unternehmensvermögens in der Zeit bis zum nächsten Anpassungsstichtag aufzubringen (vgl. BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 83, 1; 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 20, BAGE 123, 319; 10. Februar 2009 - 3 AZR 727/07 - Rn. 13, BAGE 129, 292) .
Beide Bemessungsgrundlagen sind - jedenfalls für die hier interessierende Zeit vor Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes - ausgehend von den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen zu bestimmen (vgl. BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 83, 1; 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 b bb der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 43 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35; 23. Mai 2000 - 3 AZR 146/99 - zu II 2 b der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 45 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 37; 23. Januar 2001 - 3 AZR 287/00 - zu 2 c aa der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 46 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 38; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 2 c der Gründe, BAGE 105, 72) .
Dies gilt nicht nur für die in den Bilanzen enthaltenen Scheingewinne, sondern beispielsweise auch für betriebswirtschaftlich überhöhte Abschreibungen (vgl. BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu II 2 d der Gründe, BAGE 83, 1; 23. Mai 2000 - 3 AZR 146/99 - zu II 2 b bb der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 45 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 37; 23. Januar 2001 - 3 AZR 287/00 - zu 2 c aa (4) der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 46 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 38; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 2 c der Gründe, BAGE 105, 72) .
Wird der Versorgungsschuldner auf Betriebsrentenanpassung in Anspruch genommen, weil ihm die günstige wirtschaftliche Lage eines anderen Konzernunternehmens oder der Konzernmutter zugerechnet wird, so muss er auch die Möglichkeit haben, diese höhere Belastung an das andere Unternehmen weiterzugeben, sich also bei diesem zu refinanzieren (vgl. BAG 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - zu B II 4 b (3) der Gründe, BAGE 78, 87; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu I 2 b bb (1) der Gründe, BAGE 83, 1) .
So verhält es sich, wenn das herrschende Unternehmen die Konzernleitungsmacht in einer Weise ausübt, die keine angemessene Rücksicht auf die Belange der abhängigen Gesellschaft nimmt, sondern stattdessen Interessen anderer dem Konzern angehörender Unternehmen oder der Konzernobergesellschaft in den Vordergrund stellt und so die mangelnde Leistungsfähigkeit der Versorgungsschuldnerin verursacht hat (vgl. auch BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu I 2 b bb der Gründe, BAGE 83, 1; 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 84, 246; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 3 der Gründe, BAGE 105, 72) .
- BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 464/11
Betriebsrentenanpassung - Prüfungszeitraum
Da es bereits vor Schaffung des § 16 Abs. 2 BetrAVG durch das RRG 1999 der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entsprach, dass für die Bemessung der Teuerungsrate auf den Zeitraum vom individuellen Rentenbeginn bis zum jeweiligen Anpassungsstichtag abzustellen ist (vgl. zB BAG 28. April 1992 - 3 AZR 142/91 - zu II der Gründe, BAGE 70, 137; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 83, 1; 23. Januar 2001 - 3 AZR 287/00 - zu 1 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 46 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 38) , ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber auch den Begriff des Prüfungszeitraums im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verwendet hat. - BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 83/99
Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalauszehrung
- BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 732/09
Betriebsrente - zu Recht unterbliebene Anpassung
- BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05
Betriebsrentenanpassung nach Ausgliederung
- BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 527/09
Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen …
- BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 727/07
Betriebsrentenanpassung im Konzern
- BSG, 21.09.2000 - B 11 AL 7/00 R
Befreiungstatbestände bei der Erstattungspflicht der Arbeitgebers bei …
- BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 369/07
Betriebsrentenanpassung - Sicherheitsleistung nach § 303 AktG - Ausgliederung von …
- BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05
Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage - Verschmelzung
- ArbG Essen, 20.09.2005 - 7 Ca 2074/05
Anspruch auf eine nachholende Anpassung des gesamten Kaufpreisverlustes seit …
- BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 610/07
Betriebsrentenanpassung - Bochumer Verband - Rügefrist
- BAG, 15.09.2015 - 3 AZR 839/13
Betriebsrentenanpassung - Rechtsschein - Schadensersatz
- BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 125/11
Betriebsrente - Anpassung - Prüfungszeitraum - zu Recht unterbliebene Anpassung - …
- BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 937/12
Betriebsrentenanpassung - Rügefrist - Klageeinreichung
- BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 638/10
Anpassung der Betriebsrente - Berechnungsdurchgriff
- LAG Baden-Württemberg, 12.12.2012 - 20 Sa 40/12
Betriebsrente; Anpassungsüberprüfung; wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers; …
- BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 372/05
Betriebsrentenanpassung - Verwirkung des Klagerechts
- LAG Hamm, 10.07.2001 - 6 Sa 1797/99
- BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 11/00 R
Befreiungstatbestände bei der Erstattungspflicht der Arbeitgebers bei …
- LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 1476/11
Betriebliche Altersversorgung; Anpassung einer Betriebsrente; Gefahr der …
- BSG, 21.09.2000 - B 11 AL 9/00 R
Befreiungstatbestände bei der Erstattungspflicht der Arbeitgebers bei …
- BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 367/03
Betriebsrentenanpassung - Verjährung
- BAG, 14.05.2019 - 3 AZR 112/18
Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Rügepflicht
- BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 13/00 R
Befreiungstatbestände bei der Erstattungspflicht der Arbeitgebers bei …
- BAG, 21.08.2012 - 3 ABR 20/10
Betriebliche Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - Anpassung von …
- LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 31/12
Anpassung einer Betriebsrente; Berechnungsdurchgriff; Eigenkapitalauszehrung
- LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 89/12
Anpassung einer Betriebsrente; Berechnungsdurchgriff; Eigenkapitalauszehrung
- BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 10/00 R
Maßgebliches Insolvenzereignis beim Konkursausfallgeld, Einstellung der …
- BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 184/05
Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der laufenden Betriebsrenten - …
- LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 28/12
Betriebliche Altersversorgung; Anpassung einer Betriebsrente; Gefahr der …
- LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 29/12
Betriebliche Altersversorgung; Anpassung einer Betriebsrente; Übermäßige …
- BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 319/97
Verbot der Anrechnung von Zulagen in Betriebsvereinbarung
- LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 197/12
Betriebliche Altersversorgung; Anpassung einer Betriebsrente; Fehlende …
- LAG Baden-Württemberg, 12.12.2012 - 20 Sa 41/12
Betriebsrente - Anpassungsüberprüfung - wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers - …
- BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 615/10
Anpassung der Betriebsrente - wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers - …
- BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 783/07
Leistungsanpassung - Bochumer Verband
- LAG Düsseldorf, 27.05.2005 - 7 (1) Sa 1502/04
Nachträgliche Ruhegeldanpassung im Konditionenkartell (Bochumer Verband)
- LAG Hamm, 27.02.2001 - 6 Sa 584/97
Kenntnisnahme im Termin vorgelegter Schriftsätze und Unterlagen
- BAG, 23.10.1996 - 3 AZR 514/95
Betriebsrentenanpassung durch Rentnergesellschaft
- LAG Hamm, 04.04.2001 - 6 Sa 584/97
Nachträgliche Anpassung einer Betriebsrente nach § 16 BetrAVG; Anpassungsprüfung; …
- BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 15/00 R
Befreiungstatbestände bei der Erstattungspflicht der Arbeitgebers bei …
- BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 420/98
Pflicht zur Anpassung einer Betriebsrente nach § 16 BetrAVG der Witwe eines …
- BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 627/07
Anpassung einer "betrieblichen Leistung
- BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 217/05
Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage einer Gewerkschaft
- LAG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 17 Sa 5/98
Betriebsrente
- BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 17/00 R
Befreiungstatbestände bei der Erstattungspflicht der Arbeitgebers bei …
- ArbG Essen, 27.09.2004 - 8 Ca 6862/03
Nachträgliche Anpassung einer Betriebsrente ist unter Berücksichtigung der …
- BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01
Anpassung Betriebsrenten bei Abwicklungsgesellschaft
- BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 866/12
Betriebsrentenanpassung - Rügefrist - Klageeinreichung
- BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 622/07
Betriebsrentenanpassung - Bochumer Verband - Rügefrist
- LAG Düsseldorf, 17.12.2014 - 12 Sa 741/14
Betriebsrentenanpassung
- ArbG Essen, 14.06.2005 - 2 Ca 3931/04
Auslegung der Formulierung "erhält ... eine lebenslängliche Pension ... , die der …
- LAG Düsseldorf, 18.11.1999 - 11 Sa 1203/99
Betriebliche Altersversorgung: wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des …
- LAG Düsseldorf, 14.09.2016 - 12 Sa 448/16
Anpassung gemäß § 16 BetrAVG; Pensionskassenzusage; Einstandspflicht des …
- LAG Baden-Württemberg, 04.06.2014 - 13 Sa 7/14
Einstandspflicht des Arbeitgebers für Leistungskürzungen einer Pensionskasse
- BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 185/05
Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der laufenden Betriebsrenten, hier: …
- BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 589/00
Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.03.2009 - 3 Sa 609/08
Anpassung der Betriebsrente - Berechnung der Eigenkapitalverzinsung
- BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 474/98
- BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 159/05
Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der laufenden Betriebsrenten - …
- LAG Düsseldorf, 02.02.2005 - 11 (7) Sa 1729/04
Geltendmachung nachträglicher Anpassung von Betriebsrenten ehemaliger …
- LAG Düsseldorf, 17.01.2018 - 12 Sa 760/17
Rügepflicht bei Anpassungsentscheidungen des Essener Verbandes
- LAG Baden-Württemberg, 11.05.2016 - 4 Sa 55/15
Betriebsrentenanpassung - Anpassungsstichtag - Anpassungsprüfung - Prognose - …
- BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 860/12
Betriebsrentenanpassung - Rügefrist - Klageeinreichung
- BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 330/06
Nachträgliche Anpassung - Bochumer Verband
- LAG Hamm, 03.02.2009 - 4 Sa 972/08
Betriebsrente; Anpassung; Garantieanpassung; Prognoseentscheidung
- LAG Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 18 Sa 22/12
Betriebliche Altersversorgung - nachträgliche Anpassung der Betriebsrente - …
- LSG Bayern, 23.10.2008 - L 8 AL 420/05
- ArbG Mönchengladbach, 29.03.2007 - 4 Ca 3671/06
Betriebliche Altersversorgung / Anpassung
- ArbG Mönchengladbach, 31.01.2007 - 5 Ca 3187/06
Betriebliche Altersversorgung, Anpassung
- BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 103/99
Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze
- LAG Düsseldorf, 10.11.2017 - 6 Sa 473/17
Zeitliche Vorgaben für die Rügepflicht von Anpassungsentscheidungen zur …
- ArbG Mönchengladbach, 23.08.2012 - 4 Ca 1434/12
Betriebliche Altersversorgung, Anpassung
- LAG Baden-Württemberg, 25.03.2010 - 3 Sa 65/09
Betriebsrentenanpassung - Prüfungszeitraum für die Ermittlung des …
- LAG Hamm, 22.09.2009 - 9 Sa 280/09
Anpassung der Betriebsrente eines regionalen Energieversorgungsunternehmens; …
- BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 14/06 R
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - …
- BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 593/01
Reallohnbezogene Obergrenze bei der Betriebsrentenanpassung
- LAG Düsseldorf, 17.12.2014 - 12 Sa 742/14
Betriebsrentenanpassung
- LAG Düsseldorf, 07.11.2014 - 6 Sa 543/14
Umfang des Anspruchs eines Arbeitnehmers auf Erhöhung einer Betriebsrente
- LAG Hamm, 21.05.2002 - 6 Sa 1308/00
Anpassung der Betriebsrente bei stillgelegtem einzelkaufmännischen Unternehmen …
- ArbG Herne, 09.01.2013 - 5 Ca 2251/12
Betriebsrentenanpassung; Konzernhaftung
- LAG Hamburg, 28.01.2002 - 4 Sa 20/01
Höhe der betrieblichen Altersversorgung; Nachholende Anpassung; …
- BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 733/09
Betriebsrente - zu Recht unterbliebene Anpassung
- BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 728/07
Betriebsrentenanpassung im Konzern
- ArbG Oldenburg, 05.07.2007 - 5 Ca 75/07
Arbeitgeber darf einen aufgrund von Kaufkraftverlust geltend gemachten …
- ArbG Essen, 26.07.2017 - 4 Ca 3328/16
Anpassung der Betriebsrente nach der Leistungsordnung des Bochumer Verbandes
- LAG Hamm, 22.06.2010 - 9 Sa 1261/09
Anpassung der Betriebsrente bei ablösender Versorgungsordnung; Auslegung …
- LAG München, 02.04.2009 - 2 Sa 794/08
Betriebsrentenanpassung im Konzern
- LAG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 6 Sa 63/01
Ruhegeldanspruch: ohne Gesamtsanierungskonzept des Arbeitgebers keine …
- BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 539/09
Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen …
- LAG Köln, 28.01.2009 - 8 Sa 217/08
Betriebsrentenanpassung, Nichtberücksichtigung außerordentlicher Ergebnisse
- LAG Baden-Württemberg, 30.12.2004 - 2 Sa 38/04
Wiedereinsetzung - Betriebsrentenanpassung - Wirtschaftliche Lage - …
- LAG Düsseldorf, 16.02.2018 - 6 Sa 460/17
Pflicht des Arbeitgebers zur Anpassung der Betriebsrenten an die Entwicklung der …
- LAG Düsseldorf, 30.03.2012 - 6 Sa 480/11
Anpassungsentscheidung nach § 9 Abs. 2 der Leistungsordnung des Essener Verbandes
- BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 525/09
Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen …
- BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 867/07
Betriebsrentenanpassung im Konzern
- LAG Köln, 08.04.2003 - 1 Sa 1219/02
Zur Frage der Wirksamkeit der Lossagung des Arbeitgebers von einer durch …
- LAG Düsseldorf, 05.07.2000 - 1 Sa 1785/98
Widerruf betrieblicher Altersversorgung
- ArbG Gelsenkirchen, 21.05.2013 - 5 Ca 1891/12
Nachholung des Arbeitgebers zur Anpassung der Betriebsrente bei übermäßiger …
- ArbG Essen, 29.03.2017 - 4 Ca 56/17
- BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 529/09
Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen …
- BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 842/98
Änderung der Dynamisierung laufender Betriebsrenten
- BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 528/09
Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen …
- BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 587/09
Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen …
- LAG Düsseldorf, 07.03.2006 - 16 Sa 1334/05
Nachträgliche Ruhegeldanpassung; Erlöschen des Anspruchs auf Anpassung
- ArbG Mönchengladbach, 14.08.2008 - 4 Ca 3186/07
Anpassung der Betriebsrente
- LAG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 6 Sa 63/00
Eingriffe in dienstzeitabhängige Steigerungsraten und in die zeitanteilig …
- BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 540/09
Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen …
- LAG Baden-Württemberg, 28.01.2010 - 21 TaBV 7/09
Anpassung einer Versorgungsordnung; Beurteilung der wirtschaftliche Lage des …
- LAG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 6 Sa 31/01
Eingriffe in dienstzeitabhängige Steigerungsraten und in die zeitanteilig …
- LAG Düsseldorf, 10.12.1997 - 12 TaBV 61/97
Einigungsstelle: Einsetzung - Voraussetzungen - Eingriff in die sog. erdiente …
- ArbG Frankfurt/Main, 11.06.2014 - 15 Ca 8683/13
Jahresabschluss HGB
- LAG Niedersachsen, 16.02.2012 - 4 Sa 1001/11
Betriebsrentenanpassung; Anpassung einer Betriebsrente; Abweichung vom …
- LAG Hamm, 30.06.2020 - 9 Sa 163/20
Betriebliche Altersversorgung, Anpassungsprüfung, Verwirkung
- LAG Baden-Württemberg, 30.01.2014 - 21 Sa 42/13
Anwendungsbereich der Vorschrift über die Rückwirkung der demnächstigen …
- LAG Köln, 08.06.2007 - 11 Sa 235/07
Anpassung von Betriebsrenten
- LAG Köln, 03.04.2006 - 14 (1) Sa 98/06
Betriebsrentenanpassung
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.1996 - 6 TaBV 14/96
Verpflichtung des Arbeitgebers zur Freistellung des Betriebsrates von …
- LAG Hamm, 22.09.2009 - 9 Sa 400/09
Versorgungsleistungen - Verpflichtung zur Anpassung
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2006 - 4 Sa 733/06
Anpassung von Betriebsrente: Übermäßige Belastung durch Betriebsrentenerhöhung; …
- LSG Bayern, 23.10.2008 - L 8 AL 310/07
Anspruch auf Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben für die Ausbildung zum …
- LAG Köln, 06.11.1998 - 12 Sa 511/98
Anspruch auf Anpassung einer Betriebsrente wegen Steigerung der …
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.2019 - 8 Sa 346/18
Betriebsrentenanpassung - Rentnergesellschaft - Berechnungsdurchgriff - …
- LAG Baden-Württemberg, 03.09.2010 - 17 Sa 58/09
Anpassung der Betriebsrente in Konzernunternehmen; unbegründete Klage auf …
- LAG Köln, 09.12.2009 - 8 Sa 1004/08
Anpassung der Betriebsrente; unbegründete Klage bei negativem Anpassungspotential …
- ArbG Köln, 21.04.2008 - 15 Ca 3559/07
Anpassung einer Betriebsrente zum Anpassungsstichtag; Wirtschaftliche Lage des …
- ArbG Mönchengladbach, 02.11.2011 - 7 Ca 2255/11
Anpassung einer Betriebsrente zum Anpassungsstichtag; Bestimmung der Belange der …
- LAG Baden-Württemberg, 07.04.2003 - 15 Sa 99/02
Betriebsrentenanpassung - Verjährung monatlicher Rentenraten bei nachholender …
- LAG Niedersachsen, 30.06.2000 - 3 Sa 1277/99
Prüfung, ob triftige Gründe für einen Eingriff in die zeitanteilig erdiente …
- ArbG Essen, 08.03.2006 - 6 Ca 4240/05
- LAG Niedersachsen, 26.02.2013 - 3 Sa 601/12
Betriebsrentenanpassung durch gewerkschaftliche Unterstützungskasse; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2012 - 9 Sa 582/11
Ablehnung einer Betriebsrentenanpassung
- LAG Köln, 14.12.2011 - 3 Sa 1212/11
- LAG Hamm, 20.07.2011 - 4 Sa 170/10
Anspruch auf Betriebsrentenanpassung im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit des …
- LAG Düsseldorf, 13.12.2006 - 4 Sa 671/06
Anpassung der Betriebsrente aufgrund Gleichbehandlungsgrundsatz bei …
- LSG Bayern, 09.04.2002 - L 10 AL 355/96
Rückforderung von Arbeitslosengeld wegen medizinisch nicht notwendiger Kündigung …
- LAG Niedersachsen, 26.02.2013 - 3 Sa 600/12
Betriebsrentenanpassung durch gewerkschaftliche Unterstützungskasse; …
- LAG Köln, 18.03.2011 - 3 Sa 1543/10
Prüfungszeitraum bei der Betriebrentenanpassung; Zahlungsklage auf …
- LAG Düsseldorf, 05.07.2000 - 1 (13) Sa 1866/98
Betriebliche Altersversorgung: Widerruf der Versorgungszusage
- ArbG Aachen, 22.11.2006 - 9 Ca 7517/03
Betriebsrente Anpassung
- BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 318/97
- ArbG Essen, 27.04.2005 - 6 Ca 6965/03
Ruhegehalt ist durch Ersetzen des Anpassungsbescheides um die Teuerungsrate zu …
- ArbG Essen, 22.01.2008 - 7 Ca 5210/06
- ArbG Rheine, 20.08.2009 - 2 Ca 172/09
Betriebsrente, Anpassungsprüfung, Berechnungsdurchgriff, Patronatserklärung, …
- ArbG Düsseldorf, 22.08.2011 - 2 Ca 1865/11
Anspruch des Arbeitnehmers auf Erhöhung der monatlichen Betriebsrente; …
- ArbG Köln, 24.11.2010 - 18 Ca 3918/10
Betriebsrentenansprüche nach einer Anpassungsentscheidung
- ArbG Düsseldorf, 01.10.2008 - 4 Ca 3084/08
Anspruch auf Anpassung der Betriebsrente durch den Arbeitgeber
- ArbG Dortmund, 16.12.2004 - 3 Ca 4213/04
Anpassung einer Betriebsrente
- ArbG Düsseldorf, 22.08.2011 - 2 Ca 2090/11
Anspruch des Arbeitnehmers auf Erhöhung der monatlichen Betriebsrente; …